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Aktuelles/Kommentare 7/11
Juli 2005
Goody's Kolumne
Der (teure) gute Name
Manchmal hat man das Gefühl, dass Daniel irgendwie ein ganz besonderes Verhältnis zu Namen hat. Nicht nur, dass alleine die Nennung seines Geburtsnamens „Daniel Küblböck“ schon Reaktionen der unterschiedlichsten Art hervorruft, gibt es in diesem Zusammenhang auch immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen der finanziellen bzw. rechtlichen Art.
Gleich nach DSDS und zu Beginn von Daniels Erscheinen auf der Popbühne, sucht man von Seiten der Plattenfirma einen eingängigen und einprägsamen Namen, der auch schnell gefunden wird. „Daniel K.", kurz einprägsam, auch für asiatische Zungen unfallfrei auszusprechen und - leider schon vergeben. Eine kleine Boutique, dessen Inhaber genau diesen Namen für sich hat schützen lassen und in dessen Genre Daniel überhaupt nicht passt, meldet sich zu Wort. Hier begegnen sich Daniel und das Namensrecht in Form von: „Bitte wählen Sie eine andere Option oder zahlen Sie dafür“ zum ersten Mal. Also wird kurzerhand aus Daniel K. wieder Daniel Küblböck.
Die Idee zu einem Comic-Helden, der eindeutig Daniels Gesichtszüge und den Namen „Superdan“ trägt, entsteht in Australien während der Dschungelzeit. Sein Schöpfer, Peter Knirsch, haucht ihm in Bild und Wort Leben ein und die erste Ausgabe ist noch nicht ganz auf dem Markt, als sich ein internationaler Konzern zu Wort meldet, der Verwechslungen mit seinem geschützen Superhelden „Superman“ fürchtet. Da begegnen sie sich dann das zweite Mal, Daniel und das Namensrecht. Verständlicherweise leistet man der einstweiligen Verfügung Folge und stellt den Comic ein.
Nach der Beendigung der vertraglichen Bindung mit BMG gründet Daniel sein eigenes Plattenlabel und nennt es treffenderweise „Positive Energie Records“. Diesmal macht man alles richtig und lässt den Namen sogar eintragen. Nur leider nicht auf Daniels Namen. Jemand ist wieder einmal einen Tick schneller und cleverer und haut ihn dabei kräftig übers Ohr.
Und wieder ist sie da, die Begegnung zwischen Daniel und dem Namensrecht. Kreativität ist gefragt, denn das Kind braucht einen neuen Namen. Aber woher nehmen und nicht stehlen, ähm, Entschuldigung „Namensrechte verletzen“ und kostenpflichtig zur Verantwortung gezogen werden?
Grundvoraussetzung für die straf- und kostenfreie Umsetzung einer kreativen Idee, in welchem Bereich auch immer, sind heute zumindest Grundkenntnisse über Patentrecht, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht, Namensrecht, Urheberrecht, Nutzungsrecht und Lizenzen. Ach ja - und ein einschlägig vorgebildeter Wirtschaftsanwalt aus diesem Fachbereich ist auch eine weitsichtige Investition, die sich schlagartig und nachhaltig amortisieren kann. Noch bevor man ein Fall für den Rechtsanwalt fürs Strafrecht wird.
Der saubere Weg in die Charts
Durch die Ereignisse um Gracia Baurs Grand Prix Song "Run and hide" ist das Thema "Manipulation der Charts" erstmalig ein so heißes Thema in den Medien gewesen. Obwohl die verantwortlichen Gesellschaften sich sehr bedeckt halten, was Details angeht, gibt es in dem Zusammenhang einige Erklärungen, mit welchen Maßnahmen Chartmanipulation verhindert werden soll.
Media Control ist ein Marktforschungsinstitut, das im Auftrag der phonographischen Industrie die CD-Verkäufe aller Geschäfte auswertet, die an das automatische Bestellsystem Phononet angeschlossen sind. In Deutschland gibt es ca. 4000 Plattenläden, von denen ca. 2200 Geschäfte an dieses System angeschlossen sind. Das bedeutet, die CDs, die in einem der anderen Plattengeschäfte erworben werden, zählen nicht für die Charts.
Zu diesen Phononet - Verkaufsstellen zählen auch einige legale Downloadanbieter im Internet. Grundvoraussetzung für alle Verkaufsstellen mit Einfluss auf die Charts, egal ob Internet oder Filiale, ist, dass der Händler in Deutschland ansässig sein muß. Im Fall von Downloadanbietern muss deshalb die Homepage, über die die Songs von den Kunden heruntergeladen werden, eine mit .de endende Domain aufweisen. Bevor ein Download dann tatsächlich für die Charts zählt, muss aber ebenso der Käufer, der seine Emailadresse zur Kaufabwicklung angeben muss, über eine Emailadresse verfügen, die ebenfalls mit .de endet. Diverse Freemail - Accounts von GMX, Hotmail etc. sind also nicht geeignet, da daraus nicht hervorgeht, dass der Käufer nicht eventuell im Ausland sitzt.
Nachdem Daniel bereits angekündigt hat, dass er derzeit an einer Kollektion unter seinem eigenen Modelabel arbeitet, stehen die Chancen, dass auch in diesem Fall wieder jemand die Gelegenheit wittert, möglichst arbeits- und aufwandsfrei Kasse zu machen, sehr gut.
Irgendwann hat er das alles schadlos überstanden, ist erfolgreich und hat die Marke im Markt etabliert. Man trägt keinen „Armani" mehr, sondern einen „Küblböck". Die Rechte an dem Markennamen sind registriert, Lizenzen vergeben und alles rechtlich abgesichert, bis - ja, bis dann die ersten Plagiate aus der Türkei oder aus China auf dem Markt auftauchen, deren Produzenten genau auf eines pfeifen, nämlich auf irgendwelche Rechte an irgendetwas von irgendwem. So steht man urplötzlich und unverhofft auf der anderen Seite und versucht zur Abwechslung einmal seine eigenen Rechte zu schützen und geltend zu machen.
Vielleicht sollte man Eltern in Zukunft empfehlen, ihren Neugeborenen nicht nur ihren Taufnamen zu geben, sondern gleichzeitig auch alle in Frage kommenden Namens- und Schriftzüge rechtlich abzusichern und schützen zu lassen. Nur so für alle Fälle!
Jutta Reuß
 
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