Mit u.a. "Geschmacklosigkeit pur" und "Angriffe, die nicht mal mehr als schwarzer
Humor zu entschuldigen sind" beschreibt das Boulevardblatt Nummer
eins, die BILD, den Auftritt von TV- Komiker Ingo Appelt, der bei
der diesjährigen COMET-Verleihung für Pro 7 eigentlich nur die Nominierten
für den besten Song ansagen sollte.
Aber was hatte der gute Herr Appelt
denn verbrochen, wenn selbst dem Oberhausener Publikum das Lachen
im Halse stecken blieb?
Nun - er hat Gerhard Schröder indirekt zum
Selbstmord aufgefordert. "Also Gerhard, ich geb Dir den Tipp:
'Vermassel nicht Deinen guten Abgang.' Nun, man muss es ja rechtzeitig
inszenieren. Was soll er machen? Das ist ja nicht so einfach. Er
hat das falsche Hobby. Wäre er Fallschirmspringer, wäre es einfach.
Aber das war jetzt wieder böse. Aber er hätte auch sagen können:
'Doris, komm, mach mal das Küchen-Fenster auf. Ich mach den Rex
Gildo. Ich hab euch lang genug verdrossen, ich spring zum Fenster
raus, Genossen, hossa.' Das wäre schön gewesen."
"Skandal-Auftritt bei COMET-Verleihung, TV-Komiker reißt schlimme
Witze über Schröder und Merkel" lautet einen Tag später die
Schlagzeile in der BILD-Zeitung.
13. Dezember 2004. Ebenfalls auf Pro 7 präsentiert Ingo Appelt die
Show "Die 100 nervigsten Dinge 2004". Als das Thema in der Sendung
auf Daniel kam, äußert sich Ingo Appelt, bezugnehmend auf Daniels
Verkehrsunfall im Februar 2004, mit den Worten "Der ist auch zu
blöd für einen ordentlichen James Dean Tod. Da hat er mal die Chance
und fährt dran vorbei. Ich hätte ihn gerne unter Gurken gesehen.
Da wären wir ihn endlich los…"
Eine Zuschauerin schreibt daraufhin
an die MABB (Medienanstalt Berlin Brandenburg) und bittet um Prüfung
des Vorfalls, weil sie durch die Aussage, eine Verletzung der Menschenrechte
sah. Nach etwas über vier Monaten erhält sie tatsächlich eine Antwort.
Zu Anfang des Schreibens die Erklärung der Referentin Susanne Grams,
dass ihre Bewertung sich aus der Gesamtshow begründe, deren Charakter
einer Satire entspringt, mit bewussten Übertretungen gesellschaftlicher
Normen und Verhaltensregeln. Als Grenze der Satire würde in der
Regel das Persönlichkeitsrecht des Anderen angesehen. Als unzulässig
gelten Formalbeleidigungen und Verletzungen der Menschenwürde.
Die Beschwerde der Zuschauerin wird abgewiesen mit den Worten: "Die
Äußerung Ingo Appelts erfüllt wegen ihrer verbalen Ungenauigkeit,
ihrer unpräzisen Formulierung und der extremen Kürze der Verbalattacke
nicht den Tatbestand der Verletzung der Menschenwürde.[...]
Weder fordert Appelt die Zuschauer zum Hass gegen Küblböck auf, noch ruft
er zu Gewalttaten auf. Seine Äußerung wird im Kontext der Comedy-Sendung
nicht in der notwendigen Härte, Schärfe und Ernsthaftigkeit vorgetragen,
um vom Zuschauer als Beschimpfung, Verächtlichmachung und Verleumdung
angesehen zu werden. [...]
Es ist davon auszugehen, dass weder erwachsene noch jüngere
Zuschauer nach Betrachten der beanstandeten Szene glauben,
Ingo Appelt wünsche dem Jungstar Küblböck ernsthaft den Tod. [...]
Die Äußerungen Ingo Appelts sind keine Verherrlichung und Verharmlosung
einer Gewalttätigkeit, die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs
darstellt. Es ist auszuschließen, dass die kurze Äußerung Ingo Appelts
verrohend und Gewalt fördernd auf Kinder und Jugendliche wirken
könnte. [...]
Aus unserer Sicht ist die Prüfung und das Verfahren hiermit abgeschlossen."
Der BILD - Zeitung war die Aussage
Appelts damals nicht einmal ein paar Zeilen am Rande wert.
Es wurde in den Medien stillschweigend akzeptiert, einzig
und allein einige Zuschauer äußerten sich empört in Leserbriefen,
die hinterher in verschiedenen TV - Zeitschriften zu lesen waren.
Auch wenn alle Menschen laut Gesetz gleichberechtigt
sind, manche scheinen gleicher zu sein als Andere.
Nicole Krayer
Foto: Philipp G. (D.Küblböck) · Alexander Blum (G.Schröder)
|