23.06.2004 - Gerichtsverhandlung
Fast auf den Tag genau vier Monate nach dem von Daniel verschuldeten Autounfall
findet am Amtsgericht Eggen-felden die Verhandlung statt. Daniel
wird des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt.
Im Vorfeld hatte Daniel auf seiner Homepage seine
Fans darum gebeten, nicht zu der Verhandlung zu erscheinen,
um einen der Ernsthaftigkeit der Angelegenheit nicht angemessenen
Rummel zu vermeiden. Zum Glück halten sich die meisten seiner
Fans an diese Bitte. Dennoch kommt es zu einem Menschenauflauf
vor dem Gerichtsgebäude, denn neben einigen Daniel-Gegnern,
die ihre Plakate mit der Forderung, Daniel "einzusperren", bereitwillig
in jede Kamera halten, sind es vor allem Medienvertreter, die
sich um die besten Plätze für ein paar Fotos oder Filmaufnahmen
rangeln. Ein sichtlich mitgenommener Daniel muss sich regelrecht
den Weg durch die Menge bahnen, begleitet von Vater Günther
und seinem Anwalt. Das Interesse an dem Gerichtsverfahren ist
so groß, dass sogar Karten für die wenigen Plätze im Gerichtssaal
verteilt werden müssen.
Die Verhandlung dauert nur eine knappe Stunde. Daniel übernimmt die volle
Verantwortung für den Unfall. Dies, sowie die Tatsache, dass er sich bereits bei allen Geschädigten
persönlich entschuldigt hatte, wirkt sich strafmildernd auf das Urteil aus.
Daniel wird nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
Das ergibt sich aus § 105 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes,
in dem es heißt, dass Jugendstrafrecht auf Heranwachsende zwischen
18 und 21 Jahren u.a. dann Anwendung findet, wenn eine "typische
Jugendverfehlung" vorliegt. Hierunter fällt auch das Fahren
ohne Fahrerlaubnis. Daniel wird zu einer Geldstrafe von 25.000
Euro sowie der Ableistung von 8 Sozialstunden verurteilt. Darüber
hinaus erhält er auch noch Strafpunkte in Flensburg.
|